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Mittwoch, September 05, 2007

Skyguide Urteil: politische Dimension

Nachdem nun aktenkundig ist, dass in der Firma Skyguide im Jahr 2004 eine ungenügende Sicherheitskultur geherrscht hat, wüssten wir gerne, wie es denn um die Sicherheitskultur in Schweizer Atomkraftwerken bestellt ist.

Wieso?

Antwort: Es gibt da nämlich Parallelen!

Bezüglich Sicherheitsaspekt sind sowohl Flugsicherung wie auch Atomkraft hochsensibel. Private Unternehmen sind, trotz Bundesbeteiligung, dem ubiquitären Spardruck der letzten Jahre ausgesetzt. In beiden Bereichen sind private Firmen als de-facto Monopolisten tätig; das Mono- oder Oligopol verhindert jedoch eine wirksame Kontrolle durch Konkurrenz. Dies erhöht die Anforderungen an die staatliche Kontrolle. Und diese obliegt letztlich in beiden Fällen dem gleichen Departement, bzw. dem gleichen Bundesrat, Moritz Leuenberger.

War ein Versagen der Firma Skyguide eine Katastrophe für 71 Menschen, so wäre ein vergleichbares Versagen im Bereich der Atomkraft ein Desaster für whs. Hunderttausende. Nach Ueberlingen kann niemand mehr leichtfertig grundsätzliche Fragen dieser Art vom Tisch wischen, sondern die Sicherheitskultur der Schweizer Atomkraftwerkbetreiber interessiert uns mehr als auch schon.

(Siehe auch Skyguide - Ueberlingen: Schuldsprüche)

Dienstag, September 04, 2007

Skyguide - Ueberlingen: Schuldsprüche

Vier Kadermitglieder der Skyguide sind heute 4.9.07 vom Bezirksgericht Bülach im Fall der Flugzeugkatastrophe von Ueberlingen verurteilt worden, Bericht im Tagesanzeiger.

Wir fragen uns, bis auf welche Kaderstufe hoch hier die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen wurden, und wieso die höchsten Vorgesetzten scheinbar straffrei ausgehen? (Graphik: Swissinfo, 14.5.07)

Leider ist auch die folgende Erklärung, Zitat aus einem Beitrag von Swissinfo vom 14.5.07, also schon vor Prozess und Urteilsverkündung, unbefriedigend:

Gegen Skyguide-Chef Alain Rossier, der im Dezember 2006 mit sofortiger Wirkung zurückgetreten war, wurde keine Anklage erhoben.

Der Grund dafür ist für Staatsanwalt Bernhard Hecht relativ klar, wie er gegenüber swissinfo erläuterte. Bei einem Fahrlässigkeitsdelikt müsse eine adäquate Kausalität zwischen den Handlungen oder Unterlassungen, die jemand begangen hat, und den Folgen bestehen, also dem Zusammenstoss der Flugzeuge. "Und dieser Zusammenhang kann Herrn Rossier nicht nachgewiesen werden."
Der CEO einer Firma, insbesondere wenn sie per definitionem Sicherheit und Führung garantieren soll ("Skyguide"), ist doch dafür verantwortlich, ein Betriebsklima und organisatorische Strukturen sicherzustellen, die fahrlässiges Arbeiten nicht ausschliessen, aber doch äusserst unwahrscheinlich machen. Wenn nun nicht bloss einer, sondern gleich vier (!) Kaderleute wegen Fahrlässigkeit verurteilt werden, dann hat die Führung der Firma ganz offensichtlich in ihrer Kernkompetenz versagt.

Es ist stossend, dass in einem solchen Fall die obersten Verantwortlichen nicht belangt werden können, zumal der CEO ja sowohl intern als auch von den zuständigen staatlichen Kontrollinstanzen (BAZL) auf das unbefriedigende Sicherheitsmanagement hingewiesen worden war. Liegt hier eine systematische Gesetzeslücke vor? Oder hätte ein findiger Staatsanwalt mehr machen können?

Oder zeigt diese ganze Angelegenheit, dass sicherheitsrelevante Tätigkeiten durch einen de-facto Monopolisten letztlich zu den klassischen Staatsaufgaben gehören?

Wir fragen uns auch: Wie sieht denn das mit dem Risikomanagement bei anderen sensiblen de-facto Monopolisten aus, wie z.B. den Betreibern von Atomkraftwerken? Gibt es da auch so lausige Sicherheitskulturen...?

Freitag, Juni 08, 2007

Bülach: Urteil der 1. Instanz im Strafprozess Swissair

Wieso gelingt es vielen Medien nicht, den Unterschied zwischen einem Straf- und einem Zivilprozess zu erklären?

Wieso machen die Medien nicht deutlich, wie eine Prozessentschädigung zustande kommt?

Verwunderlich, wie viele Politiker Kommentare zum Besten geben, als wären sie Schnapsnasen. Was man in der Oeffentlichkeit so im Allgemeinen hört, ist schlicht Ausdruck von Ignoranz.

Strafprozess: Es wird beurteilt, ob die Swissair ABSICHTLICH zerstört wurde. Es wird beurteilt, ob ein VORSATZ vorgelegen hat. Eine Frage, zu deren Beantwortung wenige Minuten ausreichen, für die es keinen Prozess gebraucht hätte. Der Ausgang des Strafprozesses war zu erwarten, abgesehen von Detailfragen, wie z.B. zum Zeitpunkt des Gesuches zur Nachlassstundung.

Es bleibt zu hoffen, dass der Versuch von Frau Fouse, die Pensionskassengelder der Swissairangestellten aus der Konkursmasse zu retten, nicht von der 2. Instanz als strafbare Handlung beurteilt werden wird. Wahrscheinlich kann sich die Staatsanwaltschaft aber eine Berufung nur in diesem Punkt aus Imagegründen nicht leisten...

Zivilprozess: Es wird die Kausalität beurteilt. Ob die Swissair NACHLAESSIG zerstört wurde. Ob mit SORGFALT oder sorglos gehandelt wurde. Eine viel spannendere Frage. Doch auch dort werden Freisprüche das Trauerspiel abschliessen. Die Beteiligten waren sicher sorglos (49%-Beteiligungen...) und nachlässig (Anwesenheiten an den VR-Sitzungen), es ist ja offensichtlich; auch die Oeffentlichkeit war sorglos (wieso ging Jeffrey Katz von Bord und niemand fragte nach?) - aber die Kausalität wird, spätestens nach 9/11, nie beweisbar sein!

Wer sich vom Zivilprozess mehr verspricht, ist naiv. Sollte es dort zu Schuldsprüchen kommen, was ich bezweifle, werden die angeklagten Handlungen vor Erreichen der zweiten Instanz verjähren. Auch der zweite Prozess wird ein Theater bleiben.