Der Bundesrat hat dem Vorschlag der nationalrätlichen Rechtskommission zugestimmt, die zweimonatige Bedenkfrist bei einvernehmlichen Scheidungen abzuschaffen.
Nun ist die Beschleunigung sämtlicher Lebensvorgänge in unserer Gesellschaft ein Phänomen der Zeit. Wie auch die Zunahme der Scheidungen.
Es erstaunt allerdings der Mangel an psychologischer Einsicht in menschliches Verhalten, der beispielhaft im Widerspruch zu Entwicklungen in anderen gesellschaftlichen Problemzonen steht.
Da wird doch landein, landaus davon geredet, dass man in Zukunft Soldaten das Sturmgewehr nicht mehr nach hause geben will. Weshalb? - Weil man weiss, dass der Mensch im Affekt zu überstürzten, unbesonnenen Handlungen neigt, die er später bereut. Eine erzwungene zeitliche Verzögerung bei der Umsetzung seiner Pläne bewahrt oft auf heilsame Art vor unüberlegten Handlungen mit fatalen Konsequenzen.
Es ist daher erstaunlich, dass in Zukunft sogar die ordentliche Kündigungsfrist eines Anstellungsverhältnisses länger dauern soll, als die Bedenkfrist für scheidungsbereite Paare. Dies stellt eine weitere Schwächung der Familie, mithin der Kernzelle einer funktionierenden Gesellschaft dar.
Mittwoch, Februar 27, 2008
Scheidung ohne Bedenkfrist
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Sonntag, Januar 27, 2008
Menschenrecht auf Adoption?
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Entscheid vom 22.1.08 das Recht auf Adoption eines Kindes als Menschenrecht bezeichnet, das auch einem lesbischen oder schwulen Elternpaar zustehe und ihm nicht verwehrt werden könne, Bericht NZZ online von heute 27.1.08.
Dazu drei kritische Ueberlegungen:
Erstens bestätigen sich nun die Befürchtungen, die 2005 von den Gegnern der gleichtgeschlechtlichen Ehe in der Schweiz vorgebracht wurden, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis solchen sogenannt registrierten Partnerschaften auch die Adoption von Kindern ermöglicht werden würde.
Zweitens bestätigt sich, dass im Rahmen der europäischen Zentralisierung zunehmend semi-demokratische bzw. sich ausserhalb der Schweizerischen demokratischen Institutionen befindliche Organisationen den Anspruch erheben, über wesentliche Regeln des Zusammenlebens in unserem Land entscheiden zu können. Dies widerspricht unserer Vorstellung von Demokratie im Kern. Ueber solch wichtige Fragen soll nicht fernab unseres Lebensmittelpunktes sondern in unserer Mitte entschieden werden. Nicht Eliten sondern wir und unsere Nachbarn sollen die für uns geltenden Regeln bestimmen.
Und drittens stellt sich eine wesentliche Frage inhaltlicher Art, nämlich, ob dieses postulierte Menschrecht auf Adoption eines Elternteils nicht auch mit den Rechten eines zu adoptierenden Kindes kollidiert, nämlich in der Frage, ob es nicht ein Anrecht auf Mutter und Vater hat, und zwar in biologischem Sinne?
Liegt da nicht eine wesentliche Einschränkung der Rechte der Kinder und eine Schmälerung ihres Wohls vor? Welches Kind würde nicht, hätte es die Wahl unter ansonsten gleichwertigen Alternativen, verschiedengeschlechtliche Eltern einem gleichgeschlechtlichen Elternpaar vorziehen?
Und wir fragen: wo bleiben die Stimmen, die ideologiefrei die Interessen der schwächsten Glieder unserer Gesellschaft, unserer Kinder wahren?!
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Photo: European Court of Human Rights in Strasbourg, taken by Kpalion in 2004
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Dienstag, September 25, 2007
Stimmrechtsalter 16 ?
Die Forderung nach dem Stimmrechtsalter 16 Jahre bekam anlässlich der 16. Eidgenössischen Jugendsession wieder einmal ihre Viertelstunde Oeffentlichkeit.
Wir meinen: ob die populistischen Parolen nun von rechts oder links, von alt oder jung kommen, sie sind und bleiben ungeniessbar. Oder haben bei Ihnen zuhause die 7-, 5- und 3-jährigen Kinder volles Mitbestimmungsrecht? Wieso denn nicht?
Wie hat es Aristoteles vor einiger Zeit in der Nikomachischen Ethik, 1. Buch, 3. Kapitel, formuliert:
Darum ist für die Wissenschaft vom Staate die Jugend kein geeigneter Zuhörer; denn sie ist unerfahren in den Tätigkeiten und Verhältnissen des Lebens ... Die Jugend ist ferner geneigt, den Impulsen der Leidenschaft zu folgen und würde also diese Vorträge zwecklos und nutzlos hören ... Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Zuhörer jung an Jahren oder jugendlich von Charakter ist; denn der Fehler liegt hier nicht in der Alterstufe, sondern in der Leidenschaft, welche das Leben und alle Bestrebungen (eines solchen jugendlichen Charakters) regiert. Solcher Art Leuten bringt nämlich die Erkenntnis ebensowenig Nutzen wie den Unmässigen. ...
Oder sollen wir den Bericht des Evangelisten Lukas, Kapitel 2, Vers 41-47 als christliches Gegenmodell nehmen:
41 Und seine Eltern gingen alle Jahre nach Jerusalem zum Passafest. 42 Und als er zwölf Jahre alt war, gingen sie hinauf nach dem Brauch des Festes. 43 Und als die Tage vorüber waren und sie wieder nach Hause gingen, blieb der Knabe Jesus in Jerusalem, und seine Eltern wußten's nicht. 44 Sie meinten aber, er wäre unter den Gefährten, und kamen eine Tagereise weit und suchten ihn unter den Verwandten und Bekannten. 45 Und da sie ihn nicht fanden, gingen sie wieder nach Jerusalem und suchten ihn. 46 Und es begab sich nach drei Tagen, da fanden sie ihn im Tempel sitzen, mitten unter den Lehrern, wie er ihnen zuhörte und sie fragte. 47 Und alle, die ihm zuhörten, verwunderten sich über seinen Verstand und seine Antworten.Wir wenden ein, dass dieser 12-jährige niemand Geringeres als der menschgewordene Gott selbst war.
Ob in dieser Frage das Pendel nicht vielleicht doch zugunsten des nüchternen säkularen Denkers ausschlagen sollte?
Apropos "jugendlich von Charakter": wenn man die Listen für die anstehenden nationalen Wahlen so durchsieht...
(Bild: Der 12-jährige Jesus im Tempel, Bourgogne, 1450-1523, Milano, S.Abroglio)
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Sonntag, September 16, 2007
Ylenia gefunden - aber von wem?
Eine Einzelperson, Simon Kuhn aus Winterthur, hat nun das tote Mädchen Ylenia gefunden, von Wildtieren freigegraben, ganz in der Nähe des Ortes, wo der mutmassliche Täter Hans von Aesch eine andere Person angeschossen hatte, möglicherweise weil er diese als Zeugen verdächtigte.
Ein Grossaufgebot an Personen hatte nach dem Mädchen gesucht und das Gelände durchkämmt. Es wurden auch Wärmebildkameras eingesetzt. Im Nachhinein wird es für die Polizei bzw. Armee sicher von Interesse sein, die Aufnahmen vom späteren Fundort nochmals zu überprüfen. War die Stelle wirklich ohne Signal?
Der Finder Kuhn setzt sich nun übrigens den Nachforschungen der Polizei aus. Im Minimum wird diese überprüfen, ob zwischen ihm und Hans von Aesch schon zuvor ein Zusammenhang irgendeiner Art bestanden hat. Zynisch gesagt: Der Täter kennt den genauen Fundort am besten...
Es fragt sich ja auch, wie lange die Leiche des Mädchens wirklich schon in diesem Wald liegen soll? Das ist einfach eine seltsame Geschichte: ein Schweizer kommt aus Spanien mal nach hause in die Schweiz, und entführt hier ein Mädchen. Dann schiesst er eine unbeteiligte (?) Person im Wald mit einer Waffe an, die dann nicht gefunden werden kann, bringt sich selber mit einer anderen, selbst gebauten Waffe um, das Kind bleibt trotz intensiver Suche verschwunden, seine Leiche wird dann von einem die Oeffentlichkeit suchenden Hobbysucher, einem Informatiker, an einem Ort gefunden, wo vorher zahlreichen Helfern und Polizeihunden nichts aufgefallen war. Wenn das nicht seltsam ist!
Die Geschichte riecht ein wenig zu sehr wie eine Version des 'perfekten Verbrechens'!
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Freitag, August 24, 2007
Ylenia - Hans Von Aesch - Mittäter?
Der Fall des 5 1/2-jährigen Mädchens Ylenia, das am 31. Juli 07 vor dem Hallenbad Appenzell verschleppt wurde, wirft Fragen auf. In hohem Masse als Täter verdächtigt wird Hans Von Aesch, ein in Spanien lebender Schweizer, der sich kurz nach dem Verschwinden des Mädchens in einem Wald bei Oberbüren, SG, mit einer Schusswaffe das Leben genommen hat. Zuvor hat vermutlich er einen 46-jährigen Mann ganz in der Nähe im Wald angeschossen, die Vermutung zirkuliert, er könne diesen als potentiellen Zeugen aus dem Weg haben räumen wollen.
Wieso hört man in den Medien eigentlich so wenig über diesen angeschossenen "Zeugen"? Was hat der im Wald denn getan zu diesem Zeitpunkt? Hiess es da nicht irgendwo anfänglich, er sei im Wald am Schlafen gewesen und dann dort angeschossen worden? Wer legt sich denn einfach so zum Schlafen in den Wald? Das ist mysteriös.
Man erhält den Eindruck, nicht die ganze Geschichte zu kennen und wünschte sich mehr Informationen über diesen angeschossenen Mann. Was für eine Verletzung erhielt er, wie schwer war sie?
Hans Von Aesch könnte ja nicht nur als Täter, sondern auch als Opfer in Frage kommen. Hat er das Kind entführt? Hat er das alleine getan? Gibt es Mitwisser, wer sind diese? Wollten diese Mitwisser Von Aesch loswerden? Gibt es einen organisierten Kinderhandel? Hat Von Aesch wirklich Suizid begangen oder war er selbst Opfer eines Verbrechens?
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Donnerstag, August 16, 2007
Schüler mit Rückenschmerzen
Immer mehr Schüler leiden an Rückenschmerzen, die NZZ vom 16.8.07 berichtet davon. Nun sollen die Kinder in Zürich die Unterrichtsmaterialien anstatt in Taschen in Trolleys mit sich führen.
Während Jahrzehnten konnten Schüler ihre Bücher und Hefte problemlos in Tornistern auf dem Rücken tragen. Ob nun der Gebrauch von Umhängetaschen mit einseitiger Belastung des Körpers anstatt von die Last symmetrisch auf den Rücken verteilenden Systemen wirklich der entscheidende Grund für die Häufung von Beschwerden ist, oder ob es sich nicht auch um die Auswirkung anderer Ursachen handelt, ist ungeklärt. Diese möglichen Ursachen sollten unserer Ansicht nach identifiziert und angegangen werden.
Welche Rolle spielen z.B. die tägliche Bewegung, der Fernseh- und Spielkonsolenkonsum oder auch die Familienverhältnisse?
Eben erst forderte beispielsweise der rührige Markus Dürr, Gesundheitsdirektor des Kantons Luzern, dass Kinder von ihren Eltern nicht mehr zur Schule gefahren werden sollen, dies als Massnahme gegen die um sich greifende Fettleibigkeit von Schülern. Lesen Sie dazu auch die Empfehlungen der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) von 2006 (pdf).
Dickes Kind und Rückenweh - klingelt's da nicht in unseren Ohren?! Und nun soll diese Bewegungsarmut behandelt werden, in dem man die Kinder mit "Grosis Einkaufswägeli" nochmals körperlich unterfordert. So ein Quatsch!
Ein trainierter Jugendlicher hat doch keine Rückenbeschwerden wegen Taschen, egal ob an den Rücken oder über die Schulter gehängt. Was diese Kinder brauchen ist: Training.
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Mittwoch, August 01, 2007
There is no free lunch
Gute Dinge kosten etwas. Die wertvollsten Dinge kriegt man nur unter Einsatz von allem, das man hat. Für Kinder beispielsweise setzt die Mutter ihr Leben aufs Spiel. Das Risiko ist proportional zum erhofften Gewinn...
Dienstag, Januar 18, 2005
Rechtsstaat - Zum Kindeswohl
Gemäss Presseverlautbarung des Zürcher Obergerichtes vom 18. Jan 05 sind die von ihrer Mutter vor 4 Jahren entführten Kinder von Maya Wood nach Australien zurück geschafft worden. Es sei im Interesse der Kinder geschehen.
Als interessierter Laie stelle ich mir dabei nach der Lektüre eines zusammenfassenden Artikels in der NNZ vom Sonntag vom 16. Jan 05 folgende Fragen:
1. Wieso habe ich in einem so sensiblen Fall noch keine einzige überzeugende Begründung vernehmen können, was an diesem Entscheid dem Kindeswohl dienen soll? Sämtliche angeführten Gründe laufen früher oder später immer darauf hinaus, dass dies ein Entscheid im Dienste der Staatsräson war. Die beteiligten Behörden sollten doch bei der publizistischen Wirkung des Falls ein grosses Interesse daran haben, allenfalls verzerrte öffentliche Darstellungen zu entkräften.
2. Rechtssprechung geschieht öffentlich: werden wir die vollständige richterliche Begründung einsehen dürfen?
3. Wieso sind die jeweiligen Bezirksgerichte im Kanton Aargau und Zürich zum Schluss gekommen, dass eine Ausschaffung den Kindern schade, die Obergerichte dann aber zum Gegenteil? Heisst das, dass ein Urteil gar nicht eindeutig zu fällen war? Wurde in diesem Fall dem Grundsatz, im Zweifelsfalle für den Angeklagten, Gerechtigkeit getan? Wer war hier der „Angeklagte“- waren es nicht die Kinder? Und: kann es sein, dass Bezirksgerichte den Personen „näher“ stehen, Obergerichte dafür „näher“ bei der Staatsräson sind?
4. Wieso kann das Obergericht des Kantons Aargau am 21. Oktober 2002 die Berichte der Therapeutinnen Graf und Koch (Kinder- und Jugenpsychiatrischer Dienst Aargau) zuhanden des Bezirksgerichtes Baden (Entscheid vom 10. Juli 02) einfach ignorieren, mit dem Hinweis, dass sie mündlich geäussert worden seien und ihnen damit als Aktennotiz keine Beweiskraft zukomme? Wieso kann man diese Aeusserungen nicht nachträglich schriftlich bestätigen lassen und sie dann verwenden? – Ich weiss schon, dass Juristen darauf auf Verfahrensregeln verweisen, aber das ändert doch nichts an der Tatsache, dass in diesen Aeusserungen eine für den Fall entscheidende Konsequenzen habende Einschätzung zum Ausdruck kommt, und dass diese deshalb auch vom Bezirksgericht Baden verwendet worden sind.
5. Geht es bei der Rechtsprechung um Gerechtigkeit oder um mechanistische Anwendung des Gesetzes? Wessen Interessen dient das Gesetz? Schützt es die Interessen von Individuen oder die des Kollektivs?
6. Hätte eine Mehrheit der einsichtigen Schweizer gleich entschieden? Ist das nun ein Beschluss, den ich als Zürcher, als Schweizer mittrage?
Donnerstag, Januar 06, 2005
Tsunami Warnungen
Es scheint, dass Spezialisten am 26.12.04 nach dem Seebeben vor Indonesien die Gefahr einer Flutwelle erkannt hatten, es jedoch nicht wagten, Regierungen und die Oeffentlichkeit zu warnen. Aus Angst, wegen einer Kompetenzüberschreitung ihr Gesicht und ihren Job zu verlieren. -- Werden nicht schon Kinder dazu erzogen, Grenzen auch einmal zu missachten, kann das unter Umständen tragische Folgen haben...
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Nico
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