Sind Sie schon einmal von Süden her in Zürich gelandet?
Haben Sie's gewusst? Ein Leckerbissen! Kein Anflug nach Zürich ist für den Passagier der Grossraumflugzeuge spektakulärer als der von Süden. Auf dem Heimweg von z.B. New York, nach kurzer Nacht, noch im Mondschein oder auch schon im warmen Licht der Morgendämmerung - "cabin crew, landing in two minutes" - kreuzt die Maschine in einer Linkskurve nach Norden die gleissende Krümmung des Obersees, aus den Fenstern rechts noch der 1000-Dollar-Blick auf die Alpen, auf der linken Seite die atemberaubende Sicht über den Damm, Rapperswil, dann den unteren See und kurz den Lichterkessel der fernen 'Downtown', dann geht es über den Pfannenstiel der "Goldküste" entlang, die Räder werden rumpelnd ausgefahren, nun gilt es, einen Sitz auf der linken Seite zu besetzen, und der Blick fällt der Reihe nach auf die Gemeinden des "Schattenufers", immer dichter besiedelt, bis schliesslich grandios Enge, Quaibrücke mit Bellevue und die Kirchen vor dem Fenster durchflitzen, und im gleichen Herzschlag, man denkt noch, "das ist Zürich!", macht man einen Hupfer über den Berg der Begüterten, weiss Schwamendingen unter dem Triebwerk, und schon quietschen die Bremsen, welcome at Unique Zurich Airport, welcome home.
Welche Begrüssung für Besucher könnte repräsentativer sein als ein Südanflug? Aus touristischer Perspektive sollte Zürich nur noch so angeflogen werden.
Mittwoch, Juli 25, 2007
Südanflug auf den Flughafen Zürich Kloten
Freitag, Juni 08, 2007
Bülach: Urteil der 1. Instanz im Strafprozess Swissair
Wieso gelingt es vielen Medien nicht, den Unterschied zwischen einem Straf- und einem Zivilprozess zu erklären?
Wieso machen die Medien nicht deutlich, wie eine Prozessentschädigung zustande kommt?
Verwunderlich, wie viele Politiker Kommentare zum Besten geben, als wären sie Schnapsnasen. Was man in der Oeffentlichkeit so im Allgemeinen hört, ist schlicht Ausdruck von Ignoranz.
Strafprozess: Es wird beurteilt, ob die Swissair ABSICHTLICH zerstört wurde. Es wird beurteilt, ob ein VORSATZ vorgelegen hat. Eine Frage, zu deren Beantwortung wenige Minuten ausreichen, für die es keinen Prozess gebraucht hätte. Der Ausgang des Strafprozesses war zu erwarten, abgesehen von Detailfragen, wie z.B. zum Zeitpunkt des Gesuches zur Nachlassstundung.
Es bleibt zu hoffen, dass der Versuch von Frau Fouse, die Pensionskassengelder der Swissairangestellten aus der Konkursmasse zu retten, nicht von der 2. Instanz als strafbare Handlung beurteilt werden wird. Wahrscheinlich kann sich die Staatsanwaltschaft aber eine Berufung nur in diesem Punkt aus Imagegründen nicht leisten...
Zivilprozess: Es wird die Kausalität beurteilt. Ob die Swissair NACHLAESSIG zerstört wurde. Ob mit SORGFALT oder sorglos gehandelt wurde. Eine viel spannendere Frage. Doch auch dort werden Freisprüche das Trauerspiel abschliessen. Die Beteiligten waren sicher sorglos (49%-Beteiligungen...) und nachlässig (Anwesenheiten an den VR-Sitzungen), es ist ja offensichtlich; auch die Oeffentlichkeit war sorglos (wieso ging Jeffrey Katz von Bord und niemand fragte nach?) - aber die Kausalität wird, spätestens nach 9/11, nie beweisbar sein!
Wer sich vom Zivilprozess mehr verspricht, ist naiv. Sollte es dort zu Schuldsprüchen kommen, was ich bezweifle, werden die angeklagten Handlungen vor Erreichen der zweiten Instanz verjähren. Auch der zweite Prozess wird ein Theater bleiben.
Dienstag, März 22, 2005
Tricky business
Ich muss lachen.
Die Swiss ist verkauft, an die deutsche Lufthansa.
Und wir lesen noch am gleichen Abend, dass auf einmal Gespräche mit der deutschen Regierung über das Anflugregime in Zürich möglich sein sollen, obwohl das von deutscher Seite seit Ablehnung der Zumutung von Staatsvertrag vor wenigen Monaten ununterbrochen kategorisch ausgeschlossen wurde.
Und Bundesrat Moritz Leuenberger freut sich darüber.
Ja worüber denn? Es muss doch auch dem naivsten Zeitgenossen aufgehen, was da gespielt wurde.
Eingestellt von
Nico
um
21:50
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