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Sonntag, April 18, 2010

Flugverbot - Staatsterror?

Europaweit sind die Lufträume geschlossen worden, wegen angeblicher Gefahren für die Triebwerke und Aussenhaut der Flugzeuge durch Isländische Vulkanasche.

Das erinnert uns aus formalen Gründen verdächtig an die kürzlich stattgefundene Schweinegrippehysterie.

Während dort die Gesundheitsbehörden (in der CH das BAG) "Amok" liefen und uns die schrecklichsten Pandemieszenarien an die Wand malten, sind es nun die Luftfahrtbehörden (in der CH das BAZL), die mit einem Federstrich den nationalen und europäischen Flugverkehr lahm legen. Fragt man genauer nach den Grundlagen dieser Entscheidungen nach, so tun sich Abgründe des Unwissens und der Spekulation auf.

Das kommt davon, wenn man den Staat ins Uferlose wachsen lässt. All diese Beamten warten tagtäglich auf neue Aufgaben, denen sie pflichtbewusst und mit grossem Eifer nachgehen dürfen. Anstatt auf das Prinzip der Selbstverantwortung zu setzen, bevormundet der Staat die Flugunternehmen. Es zeigt sich dann, dass Staaten keine Werte schaffen, sondern dass sie ihrer Natur gemäss Menschen entmündigen, die natürlichen wirtschaftlichen Abläufe behindern, verzögern und letztlich ersticken.

Weniger Staat ist hier das Gebot der Stunde, sonst werden sich solche Irrläufe in immer kürzeren Abständen wiederholen und uns alle noch zu Grunde richten.

Mittwoch, Oktober 28, 2009

Italien jagt Schweizer Banken

Die Italiener wollen den Tessiner Finanzplatz austrocknen, steht so z.B. in der NZZ online heute.

Aber der Schuss könnte hinten herauskommen. Wenn nämlich Italien oder auch irgendein anderes unserer Nachbarländer anfängt, seine eigenen Bürger zu drangsalieren, werden sich die Vermögenden unter ihnen überlegen, ob sie nicht doch mal so richtig Auslandluft schnuppern wollen.

Zu Zeiten des Terrorismus der Roten Brigaden sind ganze Familien von Italien ins Tessin und nach Genf umgezogen. Das wird bei dieser Form des "Staatsterrors" nicht anders sein. In der Summe wird so Italien eher Steuerzahler verlieren als gewinnen, das lässt sich jetzt schon sagen. Die Schweizer sollten die Gelegenheit nutzen für eine Werbekampagne in Italien. Die Grenzen sind ja offen, jeder EU-Bürger kann zu uns kommen, mitsammt seinem Gepäck...

Mittwoch, Februar 11, 2009

UBS Boni

Die Bonuszahlungen der UBS für 2008 in der Höhe von mehr als 2 Mrd. sFr. trotz des de facto Bankrottes im 10/08 sind Ausdruck einer grotesken Masslosigkeit und eine Bestätigung für das Unvermögen des Staates, erfolgreich unternehmerisch tätig zu werden. Die zur Sicherung des Ueberlebens der Firma gewährten Kredite durch die Schweizerische Nationalbank fliessen offenbar unmittelbar in die Taschen der Angestellten, gedacht als Belohnung für gute Arbeit.

Dabei werden von den Vertretern der Bank zur Rechtfertigung dieses absurden Vorganges die unsinnigsten Argumente zum Besten gegeben. So hört man z.b. unentwegt, zahlreiche Mitarbeiter der Bank hätten gute Arbeit geleistet und deswegen ein Anrecht auf ihre Boni.

Als hätte man sich in einer konkursiten Firma je schon einmal darum gekümmert, ob die Putzfrau gute Arbeit geleistet und Anrecht auf eine Belohnung hat und diese ihr dann auch noch auszahlen würde.

Das ist eine kranke Ueberlegung. Das Gegenteil ist richtig. In einer solchen Situation - am Abgrund, nur noch durch staatliche Hilfe am Leben gehalten, weil ein Konkurs für die Schweiz vernichtende Folgen haben könnte - wird von jedem Mitarbeiter sogar ein freiwilliger Lohnverzicht erwartet; alles andere ist eine Verkennung des Ernstes der Lage, von Boni schon bloss zu sprechen ist der Gipfel der Unverfrorenheit.

Die kläglichen Begründungen von VR-Präsident Kurer lassen nur einen Schluss zu: dieses Management ist in hohem Masse unfähig und muss so schnell wie möglich abgelöst werden.

Dienstag, Dezember 02, 2008

Steuern in Deutschland

In Deutschland muss zukünftig jemand, der Steuern in der Höhe von 1 Million Euro nicht bezahlt hat, mit einer längeren Haftstrafe rechnen.

Da sträuben sich einer Schweizerseele aber wirklich alle Haare.

Und wir weisen diskret darauf hin, dass unsere lieben Nachbarn zwar nun Jahrzehnte mustergültig Reue gezeigt und Busse getan haben für vergangene Uebeltaten, dabei es aber verpasst haben, ihren fatalen Hang zum Totalitären an der Wurzel auszurotten. Durch die Hintertüre schleicht sie sich wieder ein, die totale Staatsgläubigkeit, die totale Staatsgewalt.

Wo sind die warnenden Stimmen Deutschlands? Die Geschichte wiederholt sich; noch ist eine Ausreise möglich, wie wir es hier in der Schweiz jeden Tag eindrücklich vor Augen geführt bekommen.

Mittwoch, September 03, 2008

Botellón und Biertram in Zürich

Der Stadtrat Zürichs zeigte sich besorgt über den ersten Botellón am letzten Augustwochenende 08 in Zürich und erwog gar ein Verbot desselben. In breiten Kreisen wurde ebenfalls Kritik laut an dieser Form des Treffs Adoleszenter zum blossen sich Besaufen.

Und wir wiederholen: wie kann man so bescheuert sein, monatelang ein Biertram durch die Strassen Zürichs fahren zu lassen, nur weil es der VBZ, einem städtischen Betrieb, ein wenig Werbeeinnahmen bringt, und sich gleichzeitig dann darüber empören, dass die Jugendlichen tatsächlich Bier trinken. Bigotter geht's nicht mehr.

Die Jungs trinken übrigens Bier, nicht weil sie am verblöden sind, sondern um zu provozieren, weil man damit perfekt gegen die grassierende politische Korrektheit protestieren kann, ist doch klar! Es wird sicher noch mehr solche Aktionen geben. Erstaunlich, dass eine solche Analyse bisher in keinem Medium nachgelesen werden kann.

Samstag, Februar 23, 2008

Bellevue: eine Plakatwand weniger

Die Renovation des ehemaligen Kino Bellevue scheint nun, nach dem der frühere Termin von Ende 2007 nicht eingehalten werden konnte, doch zu einem Abschluss zu kommen. In den letzten Tagen verschwand das Baugerüst etagenweise.

Damit werden wir in Zukunft wieder eine wunderbar renovierte Fassade geniessen dürfen, anstatt der übergrossen H&M-Plakate und dergleichen.

Wir wundern uns schon lange, wie das eigentlich so läuft mit den Bewilligungsverfahren für solche grosse Werbeflächen. Wer an seinem Haus nur eine klitzekleine kosmetische Veränderung vornehmen will, hat oft nichts zu lachen, angesichts der restriktiven Handhabung der Gesetze. Hingegen scheint es völlig problemlos möglich zu sein, ein Baugerüst während Jahren mit nicht immer nur ansehlichen Werbebotschaften zu überziehen, die das Stadtbild z.T. massiv beeinträchtigen.

Wer profitiert da wohl von wem...?

Sonntag, Februar 17, 2008

Steuerhinterziehung: Deutsches Eigentor!

Ein Schlag gegen die Steuerhinterziehung wird verkündet, in Deutschland, und als grosser Erfolg gefeiert.

Wir würden eher sagen: ein weiteres Beispiel für die Unfähigkeit, in Zusammenhängen zu denken. Oder auch: vernetzt zu denken. Oder: systemisch zu denken.

Das ist nun einfach Symptombekämpfung. Ein Staat, dem solche Summen hinterzogen werden, muss sich doch überlegen, ob an seinen Steuern nicht was faul ist, wenn sich sogar wichtige gesellschaftliche Entscheidungsträger ohne Skrupel daran beteiligen.

Eine der Konsequenzen dieser Aktion wird nun sein, dass zahlreiche andere Steuerzahler abwandern werden, dazu braucht es nicht viel Phantasie.

Sonntag, Januar 27, 2008

Menschenrecht auf Adoption?

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Entscheid vom 22.1.08 das Recht auf Adoption eines Kindes als Menschenrecht bezeichnet, das auch einem lesbischen oder schwulen Elternpaar zustehe und ihm nicht verwehrt werden könne, Bericht NZZ online von heute 27.1.08.

Dazu drei kritische Ueberlegungen:

Erstens bestätigen sich nun die Befürchtungen, die 2005 von den Gegnern der gleichtgeschlechtlichen Ehe in der Schweiz vorgebracht wurden, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis solchen sogenannt registrierten Partnerschaften auch die Adoption von Kindern ermöglicht werden würde.

Zweitens bestätigt sich, dass im Rahmen der europäischen Zentralisierung zunehmend semi-demokratische bzw. sich ausserhalb der Schweizerischen demokratischen Institutionen befindliche Organisationen den Anspruch erheben, über wesentliche Regeln des Zusammenlebens in unserem Land entscheiden zu können. Dies widerspricht unserer Vorstellung von Demokratie im Kern. Ueber solch wichtige Fragen soll nicht fernab unseres Lebensmittelpunktes sondern in unserer Mitte entschieden werden. Nicht Eliten sondern wir und unsere Nachbarn sollen die für uns geltenden Regeln bestimmen.

Und drittens stellt sich eine wesentliche Frage inhaltlicher Art, nämlich, ob dieses postulierte Menschrecht auf Adoption eines Elternteils nicht auch mit den Rechten eines zu adoptierenden Kindes kollidiert, nämlich in der Frage, ob es nicht ein Anrecht auf Mutter und Vater hat, und zwar in biologischem Sinne?

Liegt da nicht eine wesentliche Einschränkung der Rechte der Kinder und eine Schmälerung ihres Wohls vor? Welches Kind würde nicht, hätte es die Wahl unter ansonsten gleichwertigen Alternativen, verschiedengeschlechtliche Eltern einem gleichgeschlechtlichen Elternpaar vorziehen?

Und wir fragen: wo bleiben die Stimmen, die ideologiefrei die Interessen der schwächsten Glieder unserer Gesellschaft, unserer Kinder wahren?!

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Photo: European Court of Human Rights in Strasbourg, taken by Kpalion in 2004

Montag, Dezember 24, 2007

Bierwerbung auf Tram in Zürich

Seit einigen Jahren lassen die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ), also ein Unternehmen der öffentlichen Hand, das Steuergelder in grossem Umfang erhält, einzelne Trams unter einem Thema von öffentlichem Interesse durch dich Stadt fahren. So z.B. auch eine Zeit lang ein Gesundheitstram.

Nun ist aber offensichtlich den Verantwortlichen für diese Aktionen der Faden gerissen, anders kann man sich nicht erklären, dass nun eines der Tram unübersehbar grossflächig Werbung für Bier machen darf.

Und dies notabene, wo sich die Erkenntnis endlich auch zu den Betreibern der Stadien durchgerungen hat, dass die enthemmende Wirkung von Alkohol einer der wesentlichen Auslöser für den gefürchteten Hooliganismus bei Fussballanlässen darstellt. Es besteht eine lineare Beziehung zwischen dem Bierkonsum und dem Sicherheitsrisiko für Match-Besucher wie auch Unbeteiligte. Die nationale Arbeitsgruppe "Alkoholprävention EURO 2008" empfiehlt z.B., auf gut sichtbare öffentliche Werbung zu verzichten. Auch die UEFA hat ganz klar Position bezogen.

Deshalb werden im und um die Stadien Alkohol-Verbote ausgesprochen, ein an und für sich sehr restriktiver Eingriff in die Gewerbefreiheit - und gleichzeitig lässt die Stadt Zürich mindestens ein halbes Jahr ein Tram herumfahren, das jeden auf Bier gluschtig machen soll, Kinder und Jugendliche inklusive. Ihre Idole mit "Vorbildfunktion" kicken den Ball über die Tramwände, dass der Bierschaum nur so zischt, die Assoziation ist offensichtlich.

Wenn das nicht pervers ist, was denn sonst? Auf jeden Fall ist es Ausdruck von Gier und Dummheit. Man kann nicht aufhören mit Kopfschütteln.

Montag, November 12, 2007

Bischof Koch: Demokratie, haeh...?

Dass die katholische Kirche keine demokratische Institution ist, weiss man auch ohne allzu grosse Geschichtskenntnisse, da es einem durch die Zeitgeschehnisse gelegentlich wieder in Erinnerung gerufen wird.

Bischof Koch bestätigt aktuell unsere hier im August vertretene These: er versucht auf jeden Fall, einem staatlichen Urteil in der Angelegenheit Pfarrer Sabo in Röschenz auszuweichen, da er sonst die Oberhoheit des Staates über die Kirche anerkennen würde - die aber in der Schweiz genau für solche Fälle wie den aktuellen vorgesehen ist, wenn nämlich innerkirchliche Interessen mit staatlichen Grundrechten kollidieren.

Anstellungsverhältnisse in der Kirche sind eben nicht nur eine religiöse Sache, sondern sie haben auch einen öffentlich-rechtlichen Charakter, und werden daher auch staatlich geregelt. Ein Protestant würde dieses Mitspracherecht des Staates denn auch durch die Worte Jesu im Neuen Testament zur Steuerfrage legitimiert sehen: "Gebt denn dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist." (Matth. 22.21) Und es stellt sich die legitime Frage: weshalb soll denn das nicht auch ein Katholik so sehen? Denn 'ist es wirklich Gottes', einen Angestellten ohne korrekte Anhörung einfach auf die Strasse zu stellen?

Bischof Koch weigert sich so indirekt, das Arbeitsrecht der Schweiz zu anerkennen. Erstaunlich, wie er das nicht in einer für die Kirche wesentlichen Angelegenheit tut - er darf ja einen Pfarrer, der sich gegen die Autorität der Kirche stellt, sehr wohl entlassen - sondern, dass er das in einer Verfahrensfrage tut, die a) für die Kirche nicht nur belanglos ist, sondern in der b) die Kirche sogar eher auf der Seite des Angestellten, nämlich des Schwachen stehen sollte.

Lebensfremd, grotesk - und doch konsequent, denn die katholische Kirche ist der mehr als 1000 Jahre alte Inbegriff institutionalisierter Macht und damit weit von der neutestamentlichen Botschaft entfernt Matth. 10, 9.10: "Verschafft euch nicht Gold noch Silber noch Kupfer in eure Gürtel, 10 keine Tasche auf den Weg, noch zwei Unterkleider, noch Sandalen, noch einen Stab; denn der Arbeiter ist seiner Nahrung wert".

Und es ist auch folgerichtig, wie Bischof Koch sich an seine Vorgesetzten wendet und damit die Verantwortung weiterreicht, nämlich an den apostolischen Stuhl in Rom.

Was hat dieser für Möglichkeiten? Wir haben es hier ebenfalls schon vorausgesagt: Bischof Koch wird früher oder später abberufen werden. Denn die katholische Kirche, so einflussreich sie ist, würde eine Auseinandersetzung in dieser explosiven Frage mit der Schweiz verlieren, der Westen ist momentan säkularisiert. Das wird der deutsche Theologe in Rom zu vermeiden wissen. Um dabei das Gesicht der Kirche zu wahren, wird es eine Beförderung geben.

Bischof Koch kann also in dieser Angelegenheit getrost die Schraube eine Umdrehung weiter anziehen - und so schliesslich sogar seine innerkirchliche Karriere fördern.

Dabei darf er allerdings eines nicht vergessen: einigen Leuten werden so vielleicht die Augen geöffnet, für die nach wie vor vorhandenen Ansprüche der katholischen Kirche. Die ja auch nach wie vor durch eine nationale politische Partei vertreten wird, die CVP ist eben nicht nur eine "Familienpartei" sondern auch ein Anachronismus aus vergangen geglaubten Zeiten...

Dienstag, Juli 26, 2005

War am Freitag 22.7.05 in London so heisses Wetter?

"Der Tod von mutmasslichen Kriminellen müsse in Kauf genommen werden." So zitiert die NZZ online (25.7.05, 20.42) die Londoner Polizei.

Ich denke, wir werden nicht mehr viel Gelegenheit haben, weitere unbedarfte Statements dieser Art zu hören, da wird in Kürze ein Maulkorb von ganz oben kommen. Denn das ist eine ganz üble Rechtfertigung des geschehenen Zwischenfalls.

Die Frage ist doch nicht, was mit mutmasslichen Kriminellen geschieht, sondern die Frage ist, was einen in den Augen der Polizei zum mutmasslichen Kriminellen macht. Offensichtlich reicht es, bei warmem Wetter in einer Daunenjacke vor Polizisten in zivil - notabene also wohl kaum als solche erkennbar - zu flüchten.

Hat sich die Schweiz nicht eben kürzlich einen Schritt in Richtung dieses Rechtsraumes ("Schengen") bewegt? Da wird mir aber Angst und Bange.

The question here is not how to deal with a suspect, the question is what makes you a suspect!

Samstag, Juli 23, 2005

Bomben in London: was Sorge macht...

Wie rasch in England Gesetze geändert wurden, so dass die Polizei nun offensichtlich einen unbeteiligten, wehrlosen Flüchtenden zu Boden werfen darf, um ihn dann mit gezielten Kopfschüssen zu exekutieren, auf den blossen Verdacht hin, er trage eine Bombe auf sich - so verlautet es mindestens in den Nachrichten von heute. Wollen das die Engländer wirklich so? Darf ich nie mehr mit einem kleinen Rucksack in eine U-Bahn in London steigen?

Sonntag, Mai 29, 2005

Non!

Non au centralisme!

Dienstag, Januar 18, 2005

Rechtsstaat - Zum Kindeswohl

Gemäss Presseverlautbarung des Zürcher Obergerichtes vom 18. Jan 05 sind die von ihrer Mutter vor 4 Jahren entführten Kinder von Maya Wood nach Australien zurück geschafft worden. Es sei im Interesse der Kinder geschehen.

Als interessierter Laie stelle ich mir dabei nach der Lektüre eines zusammenfassenden Artikels in der NNZ vom Sonntag vom 16. Jan 05 folgende Fragen:

1. Wieso habe ich in einem so sensiblen Fall noch keine einzige überzeugende Begründung vernehmen können, was an diesem Entscheid dem Kindeswohl dienen soll? Sämtliche angeführten Gründe laufen früher oder später immer darauf hinaus, dass dies ein Entscheid im Dienste der Staatsräson war. Die beteiligten Behörden sollten doch bei der publizistischen Wirkung des Falls ein grosses Interesse daran haben, allenfalls verzerrte öffentliche Darstellungen zu entkräften.

2. Rechtssprechung geschieht öffentlich: werden wir die vollständige richterliche Begründung einsehen dürfen?

3. Wieso sind die jeweiligen Bezirksgerichte im Kanton Aargau und Zürich zum Schluss gekommen, dass eine Ausschaffung den Kindern schade, die Obergerichte dann aber zum Gegenteil? Heisst das, dass ein Urteil gar nicht eindeutig zu fällen war? Wurde in diesem Fall dem Grundsatz, im Zweifelsfalle für den Angeklagten, Gerechtigkeit getan? Wer war hier der „Angeklagte“- waren es nicht die Kinder? Und: kann es sein, dass Bezirksgerichte den Personen „näher“ stehen, Obergerichte dafür „näher“ bei der Staatsräson sind?

4. Wieso kann das Obergericht des Kantons Aargau am 21. Oktober 2002 die Berichte der Therapeutinnen Graf und Koch (Kinder- und Jugenpsychiatrischer Dienst Aargau) zuhanden des Bezirksgerichtes Baden (Entscheid vom 10. Juli 02) einfach ignorieren, mit dem Hinweis, dass sie mündlich geäussert worden seien und ihnen damit als Aktennotiz keine Beweiskraft zukomme? Wieso kann man diese Aeusserungen nicht nachträglich schriftlich bestätigen lassen und sie dann verwenden? – Ich weiss schon, dass Juristen darauf auf Verfahrensregeln verweisen, aber das ändert doch nichts an der Tatsache, dass in diesen Aeusserungen eine für den Fall entscheidende Konsequenzen habende Einschätzung zum Ausdruck kommt, und dass diese deshalb auch vom Bezirksgericht Baden verwendet worden sind.

5. Geht es bei der Rechtsprechung um Gerechtigkeit oder um mechanistische Anwendung des Gesetzes? Wessen Interessen dient das Gesetz? Schützt es die Interessen von Individuen oder die des Kollektivs?

6. Hätte eine Mehrheit der einsichtigen Schweizer gleich entschieden? Ist das nun ein Beschluss, den ich als Zürcher, als Schweizer mittrage?