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Dienstag, September 29, 2009

Verhaftung Polanski - das Dilemma

Der bekannte Filmregisseur Roman Polanski wurde beim Versuch, am Filmvestival Zürich einen Preis entgegen zu nehmen, bei seiner Einreise am Flughafen Zürich verhaftet.

Wegen der Vergewaltigung einer 13jährigen durch Polanski im Jahr 1977 in der Villa von Jack Nicholson lag ein internationaler Haftbefehl vor. Dafür konnte er nie bestraft werden, er gab seine Tat zwar zu, flüchtete jedoch während des Verfahrens und hatte seitdem die USA nie mehr besucht. Offenbar gelang es ihm seither, sich in Europa relativ frei zu bewegen. Dies, obwohl der Staat Kalifornien den Haftbefehl wiederholt bestätigt hatte, und auch mehrmals Drittstaaten um die Auslieferung Polanskis gebeten hatte. Von Frankreich war dies nie zu erwarten gewesen, angeblich, weil Polanski neben der polnischen auch die französische Staatsbürgerschaft besitzt.

Nun sind die Reaktionen auf diese Verhaftung gespalten, und von grosser Emotionalität. Die einen sagen ungläubig, es kann doch nicht sein, dass nach so vielen Jahren unbehelligter Reisen, nachdem Polanski sogar in der Schweiz ein Chalet hat, also hier gewohnt hat, nachdem er in Deutschland vor kurzem für ein halbes Jahr einen Film gedreht hat, nachdem er in Berlin und Venedig schon ohne Probleme Preise entgegen nehmen konnte, es kann doch nicht sein, dass er nun von der Schweiz auf einmal verhaftet wird.

Die anderen sagen ebenso ungläubig, es kann doch nicht sein, dass hier offenbar seit Jahren rechtsstaatliche Prinzipien mit Füssen getreten wurden, dass jemand nur wegen seines Status als Berühmtheit einer Verhaftung immer wieder entgehen konnte, wo es doch um ein Sexualdelikt an einer Minderjährigen geht, und diese zudem auf perfide Art und Weise gefügig gemacht worden war. Auch müssten wir bedenken, dass die Schweizer eben vor kurzem der Unverjährbarkeit solcher Straftaten auch bei uns zugestimmt haben.

Das buchstäbliche Recht auf ihrer Seite haben die Befürworter einer Ahndung der Straftat, deshalb haben die Schweizer Behörden einer Verhaftung auch zugestimmt. Es muss uns also interessieren, weshalb denn doch so viele aufgeklärte und in Rechtsfragen sonst durchaus sensible Personen diese Massnahme als Ungerechtheit oder doch zumindest als ungeschickt oder dumm empfinden.

Aus der langen Liste von Ueberlegungen seien hier zwei herausgegriffen:

1. Wie kann es sein, dass man nach dem politisch naiven Umgang mit Gaddafis Sohn bei seiner Verhaftung in Genf vor 2 Jahren, nun analog dazu den gleichen politischen Fehler noch einmal begeht, obwohl die Affäre Gaddafi die Schweiz seit Wochen beschäftigt? Gibt es denn bei unseren Behörden keine Leute, die über ihre Nasenspitze hinausdenken können? Werden da wirklich immer nur Verordnungen und Anweisungen buchstabengetreu umgesetzt? Das ist ja erschreckend! Wieso hat z.B. niemand dafür gesorgt, dass dieser Polanski vor seinem Abflug aus Wien ein SMS gekriegt hat, das ihn warnte? Wir sprechen hier nicht über Gerechtigkeit, sondern über Politik. Wer glaubt denn, dass Politik immer gerecht sei? Wer glaubt denn, dass Justiz immer gerecht sei? Dass man ein solch politisch klügeres Vorgehen bei unseren Bundesbehörden nicht schafft, dass man, trotz der Affäre mit Libyen, immer noch nicht begriffen hat, wie man im Interesse des Landes agieren soll, das ist unglaublich.

2. Der ganze Fall zeigt exemplarisch, dass die lebenslange Unverjährbarkeit von Straftaten ein Schwachsinn ist. Je grösser der Zeitraum seit einer Tat, desto komplexer die Sachlage. Desto mehr Fehler und Unzulänglichkeiten schleichen sich in die Verfahren ein. Und, am wichtigsten, je mehr Zeit vergangen ist, desto weniger sind Opfer und Täter noch identisch mit den ursprünglichen Personen. Bestraft man überhaupt noch die gleichen Menschen, die die Tat begangen haben, oder handelt es sich nicht um jemand anderen? Hier liegt unserer Ansicht nach der Kern des Unbehagens vieler Skeptiker heute, sie sind irritiert über die Verhaftung Polanskis, nicht weil er berühmt ist, sondern weil an ihm und seinem Opfer deutlich wird, was 30 Jahre Lebensgeschichte sind.

Sonntag, Januar 27, 2008

Menschenrecht auf Adoption?

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Entscheid vom 22.1.08 das Recht auf Adoption eines Kindes als Menschenrecht bezeichnet, das auch einem lesbischen oder schwulen Elternpaar zustehe und ihm nicht verwehrt werden könne, Bericht NZZ online von heute 27.1.08.

Dazu drei kritische Ueberlegungen:

Erstens bestätigen sich nun die Befürchtungen, die 2005 von den Gegnern der gleichtgeschlechtlichen Ehe in der Schweiz vorgebracht wurden, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis solchen sogenannt registrierten Partnerschaften auch die Adoption von Kindern ermöglicht werden würde.

Zweitens bestätigt sich, dass im Rahmen der europäischen Zentralisierung zunehmend semi-demokratische bzw. sich ausserhalb der Schweizerischen demokratischen Institutionen befindliche Organisationen den Anspruch erheben, über wesentliche Regeln des Zusammenlebens in unserem Land entscheiden zu können. Dies widerspricht unserer Vorstellung von Demokratie im Kern. Ueber solch wichtige Fragen soll nicht fernab unseres Lebensmittelpunktes sondern in unserer Mitte entschieden werden. Nicht Eliten sondern wir und unsere Nachbarn sollen die für uns geltenden Regeln bestimmen.

Und drittens stellt sich eine wesentliche Frage inhaltlicher Art, nämlich, ob dieses postulierte Menschrecht auf Adoption eines Elternteils nicht auch mit den Rechten eines zu adoptierenden Kindes kollidiert, nämlich in der Frage, ob es nicht ein Anrecht auf Mutter und Vater hat, und zwar in biologischem Sinne?

Liegt da nicht eine wesentliche Einschränkung der Rechte der Kinder und eine Schmälerung ihres Wohls vor? Welches Kind würde nicht, hätte es die Wahl unter ansonsten gleichwertigen Alternativen, verschiedengeschlechtliche Eltern einem gleichgeschlechtlichen Elternpaar vorziehen?

Und wir fragen: wo bleiben die Stimmen, die ideologiefrei die Interessen der schwächsten Glieder unserer Gesellschaft, unserer Kinder wahren?!

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Photo: European Court of Human Rights in Strasbourg, taken by Kpalion in 2004

Sonntag, Oktober 07, 2007

Piero Esteriore: PR-Gag?

Ex-MusicStar-Finalist Piero Esteriore rastet nach einem Blick-Artikel aus der Feder des Absurdikers Cavelty über ihn und seine Familie aus und 'rast' am 4.10.07 mit dem Mercedes seiner Mutter in den Eingang des Ringier-Pressehauses in Zürich, Bericht Tagesanzeiger.

Angesichts des obskuren Vorfalls ist vor allem eine Frage angebracht: Wie läuft das Geschäft?

Und siehe da, am 12. Oktober 07 soll eine neue CD von Herrn Esteriore erscheinen. Wenige Tage davor ist er nun in aller Leute Munde, bzw. prominent auf den Blickaushängen. Ein Marketing-Gag der übelsten Sorte?

Ist das Ereignis ein vorgetäuschtes Manöver? Rambo Esteriore scheint nach dem Vorfall aus seinem Kofferraum im Stile eines PR-Agenten CDs an die Gaffer verteilt zu haben.

Wurde bei der Aktion ein möglicher Personenschaden in Kauf genommen? Stossend an der Geschichte ist, solange niemandem etwas passiert ist, kann die Staatsanwaltschaft ohne Anzeige nur auf Umwegen tätig werden. Genau diese Anzeige nimmt Ringier aber nicht vor, auf eine strafrechtliche Verfolgung verzichtet der Blick.

Der von Esteriore gelenkte Mercedes scheint, gemäss Blick, auf seiner 'Amokfahrt' einen vor dem Pressehaus parkierten BMW touchiert zu haben. Wir wüssten gerne, wem dieser gehört? Und wie gross die gesamte Schadensumme des Vorfalls ist? Und wer die Kosten übernimmt? Wurde das Tatfahrzeug von den Behörden beschlagnahmt? Für wie lange wird dem Täter der Fahrausweis entzogen?

Wir fragen: angenommen, Herr Esteriore hätte den Portier oder andere unbeteiligte Personen verletzt, wäre er dann wie ein Raser behandelt worden, die in letzter Zeit z.T. zu empfindlichen Gefängnisstrafen verurteilt wurden? Was unterscheidet jemanden, der aus Realitätsverlust mit 145 km/h durch ein Dorf fährt von jemandem, der aus Realitätsverlust mit seinem Wagen den rege benützten Eingang eines Bürogebäudes rammt?

Wir erinnern uns: kürzlich (2006) wurde im Kanton Zürich ein, allerdings vorbestrafter, Temposünder zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 14 Monaten verurteilt. Obwohl es dort zu keinen Personenschäden gekommen war!

Verzichtet Ringier auf eine Anzeige gegen Rambo Esteriore, handelt das Verlagshaus a) verantwortungslos, denn weder Rasen noch Eingänge Rammen ist ein Kavaliersdelikt, und b) setzt sich einem ungeheuerlichen Verdacht aus!

(Bild: Tages-Anzeiger)

Samstag, September 08, 2007

Madeleine McCann - remember Lindy Chamberlain

Wer die Entwicklungen im Fall der in Portugal vermissten Madeleine Chamberlain verfolgt, ist nicht erstaunt, dass sich nun der Verdacht der Behörden auf einmal gegen die Eltern richtet.

Die Strafverfolgungsbehörden sind in solchen Fällen grossem medialen Interesse und damit einem starken Erfolgsdruck ausgesetzt. Bei Ausbleiben konkreter Ergebnisse wuchern die Spekulationen und es ist schon in anderen Fällen zur plötzlichen Verdachtsumkehr mit einem 'Medienurteil' gekommen.

In den 80er Jahren kam es so in Australien zu einem grotesken Justizirrtum. Die Mutter Lindy Chamberlain der auf einem Campingplatz am Ayers Rock spurlos aus einem Zelt verschwundenen Azaria wurde wegen Mordes verurteilt, obwohl sie ihre Unschuld immer beteuerte, und erst aufgrund des zufälligen Fundes der vermissten Babykleidung mit Spuren eines Dingos, einem australischen Wildhund, Jahre später frei gesprochen.

Die bewegende Geschichte wurde von Hollywood 1988 verfilmt, der Film "Cry in the Dark" mit der Schauspielerin Meryl Streep war auch bei uns in den Kinos zu sehen.

Dienstag, September 04, 2007

Skyguide - Ueberlingen: Schuldsprüche

Vier Kadermitglieder der Skyguide sind heute 4.9.07 vom Bezirksgericht Bülach im Fall der Flugzeugkatastrophe von Ueberlingen verurteilt worden, Bericht im Tagesanzeiger.

Wir fragen uns, bis auf welche Kaderstufe hoch hier die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen wurden, und wieso die höchsten Vorgesetzten scheinbar straffrei ausgehen? (Graphik: Swissinfo, 14.5.07)

Leider ist auch die folgende Erklärung, Zitat aus einem Beitrag von Swissinfo vom 14.5.07, also schon vor Prozess und Urteilsverkündung, unbefriedigend:

Gegen Skyguide-Chef Alain Rossier, der im Dezember 2006 mit sofortiger Wirkung zurückgetreten war, wurde keine Anklage erhoben.

Der Grund dafür ist für Staatsanwalt Bernhard Hecht relativ klar, wie er gegenüber swissinfo erläuterte. Bei einem Fahrlässigkeitsdelikt müsse eine adäquate Kausalität zwischen den Handlungen oder Unterlassungen, die jemand begangen hat, und den Folgen bestehen, also dem Zusammenstoss der Flugzeuge. "Und dieser Zusammenhang kann Herrn Rossier nicht nachgewiesen werden."
Der CEO einer Firma, insbesondere wenn sie per definitionem Sicherheit und Führung garantieren soll ("Skyguide"), ist doch dafür verantwortlich, ein Betriebsklima und organisatorische Strukturen sicherzustellen, die fahrlässiges Arbeiten nicht ausschliessen, aber doch äusserst unwahrscheinlich machen. Wenn nun nicht bloss einer, sondern gleich vier (!) Kaderleute wegen Fahrlässigkeit verurteilt werden, dann hat die Führung der Firma ganz offensichtlich in ihrer Kernkompetenz versagt.

Es ist stossend, dass in einem solchen Fall die obersten Verantwortlichen nicht belangt werden können, zumal der CEO ja sowohl intern als auch von den zuständigen staatlichen Kontrollinstanzen (BAZL) auf das unbefriedigende Sicherheitsmanagement hingewiesen worden war. Liegt hier eine systematische Gesetzeslücke vor? Oder hätte ein findiger Staatsanwalt mehr machen können?

Oder zeigt diese ganze Angelegenheit, dass sicherheitsrelevante Tätigkeiten durch einen de-facto Monopolisten letztlich zu den klassischen Staatsaufgaben gehören?

Wir fragen uns auch: Wie sieht denn das mit dem Risikomanagement bei anderen sensiblen de-facto Monopolisten aus, wie z.B. den Betreibern von Atomkraftwerken? Gibt es da auch so lausige Sicherheitskulturen...?

Dienstag, Januar 18, 2005

Rechtsstaat - Zum Kindeswohl

Gemäss Presseverlautbarung des Zürcher Obergerichtes vom 18. Jan 05 sind die von ihrer Mutter vor 4 Jahren entführten Kinder von Maya Wood nach Australien zurück geschafft worden. Es sei im Interesse der Kinder geschehen.

Als interessierter Laie stelle ich mir dabei nach der Lektüre eines zusammenfassenden Artikels in der NNZ vom Sonntag vom 16. Jan 05 folgende Fragen:

1. Wieso habe ich in einem so sensiblen Fall noch keine einzige überzeugende Begründung vernehmen können, was an diesem Entscheid dem Kindeswohl dienen soll? Sämtliche angeführten Gründe laufen früher oder später immer darauf hinaus, dass dies ein Entscheid im Dienste der Staatsräson war. Die beteiligten Behörden sollten doch bei der publizistischen Wirkung des Falls ein grosses Interesse daran haben, allenfalls verzerrte öffentliche Darstellungen zu entkräften.

2. Rechtssprechung geschieht öffentlich: werden wir die vollständige richterliche Begründung einsehen dürfen?

3. Wieso sind die jeweiligen Bezirksgerichte im Kanton Aargau und Zürich zum Schluss gekommen, dass eine Ausschaffung den Kindern schade, die Obergerichte dann aber zum Gegenteil? Heisst das, dass ein Urteil gar nicht eindeutig zu fällen war? Wurde in diesem Fall dem Grundsatz, im Zweifelsfalle für den Angeklagten, Gerechtigkeit getan? Wer war hier der „Angeklagte“- waren es nicht die Kinder? Und: kann es sein, dass Bezirksgerichte den Personen „näher“ stehen, Obergerichte dafür „näher“ bei der Staatsräson sind?

4. Wieso kann das Obergericht des Kantons Aargau am 21. Oktober 2002 die Berichte der Therapeutinnen Graf und Koch (Kinder- und Jugenpsychiatrischer Dienst Aargau) zuhanden des Bezirksgerichtes Baden (Entscheid vom 10. Juli 02) einfach ignorieren, mit dem Hinweis, dass sie mündlich geäussert worden seien und ihnen damit als Aktennotiz keine Beweiskraft zukomme? Wieso kann man diese Aeusserungen nicht nachträglich schriftlich bestätigen lassen und sie dann verwenden? – Ich weiss schon, dass Juristen darauf auf Verfahrensregeln verweisen, aber das ändert doch nichts an der Tatsache, dass in diesen Aeusserungen eine für den Fall entscheidende Konsequenzen habende Einschätzung zum Ausdruck kommt, und dass diese deshalb auch vom Bezirksgericht Baden verwendet worden sind.

5. Geht es bei der Rechtsprechung um Gerechtigkeit oder um mechanistische Anwendung des Gesetzes? Wessen Interessen dient das Gesetz? Schützt es die Interessen von Individuen oder die des Kollektivs?

6. Hätte eine Mehrheit der einsichtigen Schweizer gleich entschieden? Ist das nun ein Beschluss, den ich als Zürcher, als Schweizer mittrage?