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Sonntag, Januar 27, 2008

Menschenrecht auf Adoption?

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Entscheid vom 22.1.08 das Recht auf Adoption eines Kindes als Menschenrecht bezeichnet, das auch einem lesbischen oder schwulen Elternpaar zustehe und ihm nicht verwehrt werden könne, Bericht NZZ online von heute 27.1.08.

Dazu drei kritische Ueberlegungen:

Erstens bestätigen sich nun die Befürchtungen, die 2005 von den Gegnern der gleichtgeschlechtlichen Ehe in der Schweiz vorgebracht wurden, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis solchen sogenannt registrierten Partnerschaften auch die Adoption von Kindern ermöglicht werden würde.

Zweitens bestätigt sich, dass im Rahmen der europäischen Zentralisierung zunehmend semi-demokratische bzw. sich ausserhalb der Schweizerischen demokratischen Institutionen befindliche Organisationen den Anspruch erheben, über wesentliche Regeln des Zusammenlebens in unserem Land entscheiden zu können. Dies widerspricht unserer Vorstellung von Demokratie im Kern. Ueber solch wichtige Fragen soll nicht fernab unseres Lebensmittelpunktes sondern in unserer Mitte entschieden werden. Nicht Eliten sondern wir und unsere Nachbarn sollen die für uns geltenden Regeln bestimmen.

Und drittens stellt sich eine wesentliche Frage inhaltlicher Art, nämlich, ob dieses postulierte Menschrecht auf Adoption eines Elternteils nicht auch mit den Rechten eines zu adoptierenden Kindes kollidiert, nämlich in der Frage, ob es nicht ein Anrecht auf Mutter und Vater hat, und zwar in biologischem Sinne?

Liegt da nicht eine wesentliche Einschränkung der Rechte der Kinder und eine Schmälerung ihres Wohls vor? Welches Kind würde nicht, hätte es die Wahl unter ansonsten gleichwertigen Alternativen, verschiedengeschlechtliche Eltern einem gleichgeschlechtlichen Elternpaar vorziehen?

Und wir fragen: wo bleiben die Stimmen, die ideologiefrei die Interessen der schwächsten Glieder unserer Gesellschaft, unserer Kinder wahren?!

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Photo: European Court of Human Rights in Strasbourg, taken by Kpalion in 2004

Samstag, September 08, 2007

Madeleine McCann - remember Lindy Chamberlain

Wer die Entwicklungen im Fall der in Portugal vermissten Madeleine Chamberlain verfolgt, ist nicht erstaunt, dass sich nun der Verdacht der Behörden auf einmal gegen die Eltern richtet.

Die Strafverfolgungsbehörden sind in solchen Fällen grossem medialen Interesse und damit einem starken Erfolgsdruck ausgesetzt. Bei Ausbleiben konkreter Ergebnisse wuchern die Spekulationen und es ist schon in anderen Fällen zur plötzlichen Verdachtsumkehr mit einem 'Medienurteil' gekommen.

In den 80er Jahren kam es so in Australien zu einem grotesken Justizirrtum. Die Mutter Lindy Chamberlain der auf einem Campingplatz am Ayers Rock spurlos aus einem Zelt verschwundenen Azaria wurde wegen Mordes verurteilt, obwohl sie ihre Unschuld immer beteuerte, und erst aufgrund des zufälligen Fundes der vermissten Babykleidung mit Spuren eines Dingos, einem australischen Wildhund, Jahre später frei gesprochen.

Die bewegende Geschichte wurde von Hollywood 1988 verfilmt, der Film "Cry in the Dark" mit der Schauspielerin Meryl Streep war auch bei uns in den Kinos zu sehen.

Dienstag, Januar 18, 2005

Rechtsstaat - Zum Kindeswohl

Gemäss Presseverlautbarung des Zürcher Obergerichtes vom 18. Jan 05 sind die von ihrer Mutter vor 4 Jahren entführten Kinder von Maya Wood nach Australien zurück geschafft worden. Es sei im Interesse der Kinder geschehen.

Als interessierter Laie stelle ich mir dabei nach der Lektüre eines zusammenfassenden Artikels in der NNZ vom Sonntag vom 16. Jan 05 folgende Fragen:

1. Wieso habe ich in einem so sensiblen Fall noch keine einzige überzeugende Begründung vernehmen können, was an diesem Entscheid dem Kindeswohl dienen soll? Sämtliche angeführten Gründe laufen früher oder später immer darauf hinaus, dass dies ein Entscheid im Dienste der Staatsräson war. Die beteiligten Behörden sollten doch bei der publizistischen Wirkung des Falls ein grosses Interesse daran haben, allenfalls verzerrte öffentliche Darstellungen zu entkräften.

2. Rechtssprechung geschieht öffentlich: werden wir die vollständige richterliche Begründung einsehen dürfen?

3. Wieso sind die jeweiligen Bezirksgerichte im Kanton Aargau und Zürich zum Schluss gekommen, dass eine Ausschaffung den Kindern schade, die Obergerichte dann aber zum Gegenteil? Heisst das, dass ein Urteil gar nicht eindeutig zu fällen war? Wurde in diesem Fall dem Grundsatz, im Zweifelsfalle für den Angeklagten, Gerechtigkeit getan? Wer war hier der „Angeklagte“- waren es nicht die Kinder? Und: kann es sein, dass Bezirksgerichte den Personen „näher“ stehen, Obergerichte dafür „näher“ bei der Staatsräson sind?

4. Wieso kann das Obergericht des Kantons Aargau am 21. Oktober 2002 die Berichte der Therapeutinnen Graf und Koch (Kinder- und Jugenpsychiatrischer Dienst Aargau) zuhanden des Bezirksgerichtes Baden (Entscheid vom 10. Juli 02) einfach ignorieren, mit dem Hinweis, dass sie mündlich geäussert worden seien und ihnen damit als Aktennotiz keine Beweiskraft zukomme? Wieso kann man diese Aeusserungen nicht nachträglich schriftlich bestätigen lassen und sie dann verwenden? – Ich weiss schon, dass Juristen darauf auf Verfahrensregeln verweisen, aber das ändert doch nichts an der Tatsache, dass in diesen Aeusserungen eine für den Fall entscheidende Konsequenzen habende Einschätzung zum Ausdruck kommt, und dass diese deshalb auch vom Bezirksgericht Baden verwendet worden sind.

5. Geht es bei der Rechtsprechung um Gerechtigkeit oder um mechanistische Anwendung des Gesetzes? Wessen Interessen dient das Gesetz? Schützt es die Interessen von Individuen oder die des Kollektivs?

6. Hätte eine Mehrheit der einsichtigen Schweizer gleich entschieden? Ist das nun ein Beschluss, den ich als Zürcher, als Schweizer mittrage?