Dienstag, September 04, 2007

Skyguide - Ueberlingen: Schuldsprüche

Vier Kadermitglieder der Skyguide sind heute 4.9.07 vom Bezirksgericht Bülach im Fall der Flugzeugkatastrophe von Ueberlingen verurteilt worden, Bericht im Tagesanzeiger.

Wir fragen uns, bis auf welche Kaderstufe hoch hier die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen wurden, und wieso die höchsten Vorgesetzten scheinbar straffrei ausgehen? (Graphik: Swissinfo, 14.5.07)

Leider ist auch die folgende Erklärung, Zitat aus einem Beitrag von Swissinfo vom 14.5.07, also schon vor Prozess und Urteilsverkündung, unbefriedigend:

Gegen Skyguide-Chef Alain Rossier, der im Dezember 2006 mit sofortiger Wirkung zurückgetreten war, wurde keine Anklage erhoben.

Der Grund dafür ist für Staatsanwalt Bernhard Hecht relativ klar, wie er gegenüber swissinfo erläuterte. Bei einem Fahrlässigkeitsdelikt müsse eine adäquate Kausalität zwischen den Handlungen oder Unterlassungen, die jemand begangen hat, und den Folgen bestehen, also dem Zusammenstoss der Flugzeuge. "Und dieser Zusammenhang kann Herrn Rossier nicht nachgewiesen werden."
Der CEO einer Firma, insbesondere wenn sie per definitionem Sicherheit und Führung garantieren soll ("Skyguide"), ist doch dafür verantwortlich, ein Betriebsklima und organisatorische Strukturen sicherzustellen, die fahrlässiges Arbeiten nicht ausschliessen, aber doch äusserst unwahrscheinlich machen. Wenn nun nicht bloss einer, sondern gleich vier (!) Kaderleute wegen Fahrlässigkeit verurteilt werden, dann hat die Führung der Firma ganz offensichtlich in ihrer Kernkompetenz versagt.

Es ist stossend, dass in einem solchen Fall die obersten Verantwortlichen nicht belangt werden können, zumal der CEO ja sowohl intern als auch von den zuständigen staatlichen Kontrollinstanzen (BAZL) auf das unbefriedigende Sicherheitsmanagement hingewiesen worden war. Liegt hier eine systematische Gesetzeslücke vor? Oder hätte ein findiger Staatsanwalt mehr machen können?

Oder zeigt diese ganze Angelegenheit, dass sicherheitsrelevante Tätigkeiten durch einen de-facto Monopolisten letztlich zu den klassischen Staatsaufgaben gehören?

Wir fragen uns auch: Wie sieht denn das mit dem Risikomanagement bei anderen sensiblen de-facto Monopolisten aus, wie z.B. den Betreibern von Atomkraftwerken? Gibt es da auch so lausige Sicherheitskulturen...?

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