Man nimmt schon immer wieder mit blankem Erstaunen zur Kenntnis, was uns aus der Neruopsychologie für tiefschürfende Erkenntnisse über das menschliche Gehirn erreichen.
Da ist heute in der NZZ online zum Beispiel zu lesen, dass ein austral-amerikanisches Team festgestellt habe, dass das typisch pubertäre Verhalten Jugendlicher in einem bestimmten Alter auf unreife Hirnstrukturen zurückzuführen sei.
Tatsächlich? "Wer hätte das gedacht...", sind wir versucht zu sagen. Ja, was sollte denn da sonst unreif sein, wenn nicht das Hirn, etwa der Blinddarm oder der Bauchnabel?
Unser Urteil: Der Erkenntnisgewinn solcher Aussagen ist gleich 0.
Sonntag, März 02, 2008
Neuropsychologische Tautologien
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Nico
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Dienstag, September 04, 2007
Skyguide - Ueberlingen: Schuldsprüche
Vier Kadermitglieder der Skyguide sind heute 4.9.07 vom Bezirksgericht Bülach im Fall der Flugzeugkatastrophe von Ueberlingen verurteilt worden, Bericht im Tagesanzeiger.
Wir fragen uns, bis auf welche Kaderstufe hoch hier die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen wurden, und wieso die höchsten Vorgesetzten scheinbar straffrei ausgehen? (Graphik: Swissinfo, 14.5.07)
Leider ist auch die folgende Erklärung, Zitat aus einem Beitrag von Swissinfo vom 14.5.07, also schon vor Prozess und Urteilsverkündung, unbefriedigend:
Gegen Skyguide-Chef Alain Rossier, der im Dezember 2006 mit sofortiger Wirkung zurückgetreten war, wurde keine Anklage erhoben.Der CEO einer Firma, insbesondere wenn sie per definitionem Sicherheit und Führung garantieren soll ("Skyguide"), ist doch dafür verantwortlich, ein Betriebsklima und organisatorische Strukturen sicherzustellen, die fahrlässiges Arbeiten nicht ausschliessen, aber doch äusserst unwahrscheinlich machen. Wenn nun nicht bloss einer, sondern gleich vier (!) Kaderleute wegen Fahrlässigkeit verurteilt werden, dann hat die Führung der Firma ganz offensichtlich in ihrer Kernkompetenz versagt.
Der Grund dafür ist für Staatsanwalt Bernhard Hecht relativ klar, wie er gegenüber swissinfo erläuterte. Bei einem Fahrlässigkeitsdelikt müsse eine adäquate Kausalität zwischen den Handlungen oder Unterlassungen, die jemand begangen hat, und den Folgen bestehen, also dem Zusammenstoss der Flugzeuge. "Und dieser Zusammenhang kann Herrn Rossier nicht nachgewiesen werden."
Es ist stossend, dass in einem solchen Fall die obersten Verantwortlichen nicht belangt werden können, zumal der CEO ja sowohl intern als auch von den zuständigen staatlichen Kontrollinstanzen (BAZL) auf das unbefriedigende Sicherheitsmanagement hingewiesen worden war. Liegt hier eine systematische Gesetzeslücke vor? Oder hätte ein findiger Staatsanwalt mehr machen können?
Oder zeigt diese ganze Angelegenheit, dass sicherheitsrelevante Tätigkeiten durch einen de-facto Monopolisten letztlich zu den klassischen Staatsaufgaben gehören?
Wir fragen uns auch: Wie sieht denn das mit dem Risikomanagement bei anderen sensiblen de-facto Monopolisten aus, wie z.B. den Betreibern von Atomkraftwerken? Gibt es da auch so lausige Sicherheitskulturen...?
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Nico
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Donnerstag, Januar 06, 2005
Tsunami Warnungen
Es scheint, dass Spezialisten am 26.12.04 nach dem Seebeben vor Indonesien die Gefahr einer Flutwelle erkannt hatten, es jedoch nicht wagten, Regierungen und die Oeffentlichkeit zu warnen. Aus Angst, wegen einer Kompetenzüberschreitung ihr Gesicht und ihren Job zu verlieren. -- Werden nicht schon Kinder dazu erzogen, Grenzen auch einmal zu missachten, kann das unter Umständen tragische Folgen haben...
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Nico
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