Mittwoch, August 29, 2007

Kirchenstreit Röschenz - Katholische Kirche

Die Stimme einer Röschenzerin in der Sendung Rendez-vous am Mittag von Radio DRS, heute 29.8.07: "Wir (Katholiken in Röschenz) wollen ja in der katholischen Kirche bleiben. Aber die in Solothurn sollen einmal merken, dass wir nicht in einer Monarchie sondern in einer Demokratie leben."

Da irrt sich die Dame leider. Ihre Kirchgemeinde ist zwar ein staatskirchenrechtliches und damit politisches Konstrukt, dieses hat aber auch eine kanonische Funktion, ist also über die Kette Pfarrei-Bistum-Weltkirche Teil der katholischen Kirche und diese ist keine demokratische Institution, sondern streng hierarchisch organisiert mit einer Person an der Spitze, die, obwohl sie aus protestantischer Sicht ein Sünder ist wie alle Menschen, für gewisse Angelegenheiten Unfehlbarkeit in Anspruch nimmt.
(Informationen zur Schweizer Staatskirchenlösung)

Diese Haltung färbt auch ab auf die unteren Chargen, die beispielsweise in Personalfragen einmal definitiv bezogene Positionen nicht mehr so einfach in Frage stellen werden, ja, das gar nicht können. Schon in einer säkularen Institution müsste ja ein Chef, der einen Angestellten wiederholt als untragbar bezeichnet und ihn entlassen hat (!), das aber nicht durchsetzen kann, seinen Rücktritt einreichen. Auf die Kirche übertragen müsste daher Diözesanbischof Kurt Koch, Bistum Basel, zurücktreten, falls Pfarrer Franz Sabo im Amt bliebe.

Da der strenggläubige Bischof aber letztlich aus kirchlicher Sicht von Gott eingesetzt wurde, ein Rücktritt also Widerstand gegen Gottes Wille wäre, und gleichzeitig eine Einschränkung seines kanonischen Rechts (wie das in der Schweizer Staatskirche der Fall ist) eigentlich ebenfalls gegen einen Glauben verstösst, der sich allein Gott gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet weiss, vermuten wir, dass Bischof Koch weder aufgrund politischen Drucks von dieser Entlassung zurücktreten noch einfach so seine Stelle wechseln kann. Das bedeutet, Pfarrer Sabo kann unmöglich im Amt bleiben. Vergessen Sie's!

Mögliche Lösungen: exemplarischer staatlicher Zwang - bezeichnenderweise kommt die Sache nun ja auch vor Gericht. Oder..., und das wird geschehen, sollte die Kirche nun den ersten Prozess verlieren und sich eine Niederlage auch vor Bundesgericht abzeichnen, was mit einem schmerzlichen Prestige- und Machtverlust verbunden wäre und sie sicher zu vermeiden suchen wird, ... oder Bischof Koch wird abberufen.

Allerdings gibt möglicherweise das staatliche Gericht schon in erster Instanz der Kirche Recht. Sie darf nämlich Pfarrer Sabo entlassen, sofern sie das arbeitsrechtlich korrekt tut. Jeder Arbeitgeber kann einen in wesentlichen Fragen illoyalen Angestellten 'in die Wüste schicken'. Die Röschenzer können sich zwar weigern, einen neuen Pfarrer zu akzeptieren, aber auch die Kirche darf einen (bisherigen) Pfarrer ablehnen, beide Seiten haben so etwas wie ein Vetorecht. Gegen das Veto der Kirche kann die katholische Kirchgemeinde Röschenz eigentlich ausser laut zu schreien nicht allzuviel unternehmen, es sei denn, die Entlassung erfolgte in profan weltlichem Sinne unrechtmässsig.

Delikat wäre in diesem Fall, wenn Pfarrer Sabo in gewissen religiösen Fragen andere Ansichten als seine Kirche vertritt und damit unklar ist, ob er, weil es um Wesentliches geht, wegen Illoyalität zu entlassen ist oder wegen des Rechtes auf Glaubensfreiheit gerade nicht entlassen werden darf. Aufgrund seines Glaubens darf ja niemand diskriminiert, also z.B. entlassen werden; anderseits leuchtet es ein, dass z.B. ein Priester, der, hypothetisch angenommen, auf einmal zum Islam konvertiert, nicht mehr als Priester tragbar ist.

Hier zeigt sich wieder einmal exemplarisch die Unvereinbarkeit von kirchlichen und politischen Anliegen, weshalb diese voneinander getrennt werden sollen. Die Schweiz hat diese Trennung nie ganz konsequent vollzogen, was von Zeit zu Zeit dann eben zu solchen Konflikten führt.

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