Samstag, August 25, 2007

Tod eines jungen Schwingers

Ein 28-jähriger Schwinger ist heute am Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest in Aarau an einem Herzversagen gestorben, Tagesanzeiger vom Samstag, 25.8.07. Ob eine Autopsie durchgeführt wird, ist nicht bekannt, sie wäre aber wohl angebracht, handelt es sich doch hier unter Umständen um einen aussergewöhnlichen Todesfall, der von Amtes wegen abgeklärt werden müsste.

Ohne den trauernden Angehörigen nahe treten zu wollen, denen unser aufrichtiges Beileid gilt, und ausdrücklich ohne den Verstorbenen auch im Geringsten mit dem Gebrauch von unlauteren Methoden in Verbindung bringen zu wollen, sei anlässlich eines solchen Vorfalls doch die grundsätzliche Frage erlaubt: Gibt es an diesen Schwingerwettbewerben genügend Dopingkontrollen? Auch während des Trainings? Werden die jungen und ehrgeizigen Sportler ausreichend geschützt vor den Angeboten der modernen Sportmedizin?

Die hartnäckigen Bemühungen, Doping im Radsport aber auch in sämtlichen anderen Sportarten zu ächten, entspringen ja nicht einer akademischen oder gar moralinsauren Motivation, sondern es geht darum, Invalidität und Todesfälle von jungen, gesunden Menschen zu verhindern.

Siehe auch Rundschau vom 22.8.01 und Umfrage auf der Seite des CH Schwingerverbandes.

Zitat aus dem Technischen Regulativ des CH Schwingerverbandes (pdf):

Art. 2d
"Verbot des Dopings
Die Verwendung unerlaubter Substanzen und die Anwendung verbotener Methoden gemäss den Dopinglisten des IOC ist allen Schwingern des Eidgenössischen Schwingerverbandes (ESV) untersagt. Der ZV kann Ausführungsbestimmungen in einem Dopingreglement erlassen oder das Doping-Statut des SLS und dessen Ausführungsbestimmungen als anwendbar erklären."

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