Wir stellen heute 17.11.07, Samstag abend, nach dem Sieg Roger Federers am Masters 07 gegen David Nadal, fest: da gibt es eine Notiz in der NZZ online. Dann im Tagesanzeiger online, praktisch der gleiche Wortlaut. Und dann abends um 19 Uhr auf DRS2 im Echo der Zeit - das wie immer doppelt vorgelesen wird, ein unglaublicher Luxus, unsere Zwangsgebühren machen ihn möglich - nochmals ein Wortlaut, der klar macht, dass auch der Sportkorrespondent DRS die Agenturmeldung gelesen hat, denn er verwendet die gleichen Begriffe und Wendungen wie schon NZZ und Tagi.
Wäre es nicht angebracht, bei Agenturmeldungen jeweils die Quelle anzugeben? Offensichtlicher kann man nicht mehr machen, dass man nur den anderen abschreibt!
Samstag, November 17, 2007
Berichterstattung: Abschreiben erlaubt?
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