Offenbar hält sich Libyen nicht an völkerrechtliche Abmachungen, siehe Bericht NZZ von heute 9.10.09.
Wir schlagen vor, dass unsere Behörden einmal ohne grosses Aufhebens beginnen sollten, sämtliche libyschen Sozialleistungs-Bezüger inklusive IV in der Schweiz auf die Rechtmässigkeit ihrer Bezüge zu prüfen.
Sicher gibt es darunter echte Flüchtlinge, für die damit indirekt der libysche Staat erneut Grund weiteren Leidens wäre, aber diese würden ja letztlich keine wirkliche Veränderung ihrer Lage erfahren.
Wir vermuten jedoch, dass aller Erfahrung nach auch eine gute Zahl von "faulen Eiern" unter diesen Rentenbezügern steckt. Eine schmerzhafte Kürzung ihrer Leistungen würde sicher den einen oder anderen dazu bringen, einmal seine verwandtschaftlichen Beziehungen mit ins Spiel zu bringen, wenn Sie verstehen, was wir meinen.
Freitag, Oktober 09, 2009
Libyen: Verstoss gegen Völkerrecht
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