In der Strafanstalt Pöschwies hat am 27.1.08 ein Verwahrter einen Mithäftling sexuell missbraucht und dann umgebracht, Bericht NZZ online.
Nun ist das so ein abscheulicher und trauriger Vorgang, dass man eigentlich gar nicht darüber nachdenken will.
Wir müssen unserer Ansicht aber dennoch die Frage stellen, inwieweit hier die Grenzen der Menschenrechtsdiskussion aufgezeigt werden.
Der Direktor der Anstalt, Ueli Graf, wird unter anderem zitiert mit den Worten:
Eine vollständige Isolation aller Verwahrten würde laut Graf sowohl den schweizerischen wie auch den europäischen Richtlinien widersprechen. Persönlich sei er zutiefst erschüttert über den Vorfall.Nun: auch der getötete hat sogenannte Menschenrechte besessen, den Menschenrechten des Täters wurde aber quasi die Möglichkeit gegeben, sich gegen die Menschenrechte des anderen durchzusetzen, oder wie soll man es nennen? Eine Analyse dieses Dilemmas ist in einem politisch korrekten Diskurs nur noch durch Ignorieren des Problems möglich, was ja ebenfalls wiederum nicht korrekt ist.
Wir fragen uns: weshalb eigentlich sprechen wir nicht über die Möglichkeit, einen Triebtäter, der nachweislich zwei Kinder ermordet und später einen Erwachsenen schwer verletzt hat, durch die regelmässige Gabe von Hormonspritzen chemisch zu kastrieren? Dadurch wäre innert weniger Tage dafür gesorgt, dass die Gesellschaft und der Täter von einer grossen Last befreit werden. Wäre eine solche Massnahme nicht "humaner" als alle inakzeptablen Alternativen?
(Um diese inakzeptablen Alternativen zu wiederholen: a) komplette Isolation der bekannten Triebtäter; b) die Tatsache, dass jeder Häftling in einer Strafanstalt jederzeit gezwungen ist, sich in einem Milieu zu bewegen, in dem niemand, aber auch gar niemand in der Schweiz einen seiner Angehörigen auch nur für eine Stunde freiwillig wissen wollte).
Was für ein Gut opfern wir dann noch, das grösser und wichtiger sein könnte als das Gut, das wir jetzt ganz offensichtlich geopfert haben?!
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