Sonntag, Oktober 07, 2007

Piero Esteriore: PR-Gag?

Ex-MusicStar-Finalist Piero Esteriore rastet nach einem Blick-Artikel aus der Feder des Absurdikers Cavelty über ihn und seine Familie aus und 'rast' am 4.10.07 mit dem Mercedes seiner Mutter in den Eingang des Ringier-Pressehauses in Zürich, Bericht Tagesanzeiger.

Angesichts des obskuren Vorfalls ist vor allem eine Frage angebracht: Wie läuft das Geschäft?

Und siehe da, am 12. Oktober 07 soll eine neue CD von Herrn Esteriore erscheinen. Wenige Tage davor ist er nun in aller Leute Munde, bzw. prominent auf den Blickaushängen. Ein Marketing-Gag der übelsten Sorte?

Ist das Ereignis ein vorgetäuschtes Manöver? Rambo Esteriore scheint nach dem Vorfall aus seinem Kofferraum im Stile eines PR-Agenten CDs an die Gaffer verteilt zu haben.

Wurde bei der Aktion ein möglicher Personenschaden in Kauf genommen? Stossend an der Geschichte ist, solange niemandem etwas passiert ist, kann die Staatsanwaltschaft ohne Anzeige nur auf Umwegen tätig werden. Genau diese Anzeige nimmt Ringier aber nicht vor, auf eine strafrechtliche Verfolgung verzichtet der Blick.

Der von Esteriore gelenkte Mercedes scheint, gemäss Blick, auf seiner 'Amokfahrt' einen vor dem Pressehaus parkierten BMW touchiert zu haben. Wir wüssten gerne, wem dieser gehört? Und wie gross die gesamte Schadensumme des Vorfalls ist? Und wer die Kosten übernimmt? Wurde das Tatfahrzeug von den Behörden beschlagnahmt? Für wie lange wird dem Täter der Fahrausweis entzogen?

Wir fragen: angenommen, Herr Esteriore hätte den Portier oder andere unbeteiligte Personen verletzt, wäre er dann wie ein Raser behandelt worden, die in letzter Zeit z.T. zu empfindlichen Gefängnisstrafen verurteilt wurden? Was unterscheidet jemanden, der aus Realitätsverlust mit 145 km/h durch ein Dorf fährt von jemandem, der aus Realitätsverlust mit seinem Wagen den rege benützten Eingang eines Bürogebäudes rammt?

Wir erinnern uns: kürzlich (2006) wurde im Kanton Zürich ein, allerdings vorbestrafter, Temposünder zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 14 Monaten verurteilt. Obwohl es dort zu keinen Personenschäden gekommen war!

Verzichtet Ringier auf eine Anzeige gegen Rambo Esteriore, handelt das Verlagshaus a) verantwortungslos, denn weder Rasen noch Eingänge Rammen ist ein Kavaliersdelikt, und b) setzt sich einem ungeheuerlichen Verdacht aus!

(Bild: Tages-Anzeiger)

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